§ 1 Catering
§ 1.1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Kaya Barista UG, Genslertsraße 2b, 22307 Hamburg und dem Kunden über die Lieferung von Speisen, Getränken und weiteren Catering-Dienstleistungen.
§ 1.2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande. Mündliche oder telefonische Bestellungen gelten ebenfalls als verbindlich, sofern sie vom Caterer schriftlich bestätigt wurden.
§ 1.3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungen sind bis spätestens 7 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen.
§ 1.4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Termin an die vom Kunden angegebene Adresse. Zeitabweichungen berechtigen nicht zum Rücktritt oder zur Minderung, es sei denn, sie sind erheblich und vom Caterer zu vertreten.
§ 1.5. Preise
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
§ 1.5. Mahnwesen
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Nach 7 Tagen senden wir eine Zahlungserinnerung mit der Rechnung und einem neuen Zahlungsziel von 7 Tagen. Nach einem erneuten Zahlungsverzug geben wir die ausstehende Rechnung an ein Inkassobüro weiter.
§ 1.5.1 Anzahlungen
Eine vereinbarte Anzahlung von bis zu 70 % kann vor Veranstaltungsbeginn verlangt werden.
§ 1.6.2 Stornierung bei Vorleistungen bei Essen und Getränke
§ 1.6.2.1
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
§ 1.6.2.2
Im Falle einer Stornierung können folgende pauschale Stornogebühren auf den vereinbarten Auftragswert berechnet werden, gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Stornierung vor dem Veranstaltungstermin:
bis 90 Kalendertage vor der Veranstaltung bis zu: 10 %
bis 30 Kalendertage vor der Veranstaltung bis zu: 50 %
bis 10 Kalendertage vor der Veranstaltung bis zu: 75 %
weniger als 10 Kalendertage vor der Veranstaltung bis zu: 85 %
§ 1.6.2.3
Dem Kunden bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die pauschale Stornogebühr.
§ 1.6.2.4
Die Stornogebühr wird mit Zugang der schriftlichen Stornierung fällig und ist innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
§ 1.7. Haftung und Mängel
§ 1.7. 1
Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich nach Erhalt der Leistung schriftlich zu melden. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht.
§ 1.7. 2
Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen – insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien oder andere unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs – übernehmen wir keine Haftung.
§ 1.7. 3
Der Kunde haftet für von ihm bereitgestelltes Equipment, Materialien oder Räumlichkeiten während der gesamten Dauer der Veranstaltung bis zur vollständigen Rückgabe bzw. Übergabe an uns.
§ 1.7. 4
Wir weisen darauf hin, dass eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden – ausgeschlossen ist. Dies gilt nicht, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
§ 1.8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Eine separate Datenschutzerklärung ist auf der Website verfügbar.
§ 1. 9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, sofern der Kunde Unternehmer ist.
§ 1.10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 2 Vermietung
§ 2.1 Kautionsverwendung
Der Vermieter prüft nach Rückgabe des Siebträgers und des Zubehörs auf Schäden und Sauberkeit.
Für diese Dauer behält der Vermieter die Kaution zurück.
Der Vermieter behält sich vor, nachträgliche arbeiten, um die Siebträgermaschine und das Zubehör in einen vertragsgemäßen Zustand wieder zu versetzen und den entstandenen Mehraufwand mit der Kaution zu verrechnen.
§ 2.2 Nutzung
Der Mieter hat sich vor Nutzungsaufnahme von der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit der Mietsache zu überzeugen.
Der Mieter trägt sämtliche bei Nutzung der Mietsache anfallenden Betriebskosten, also etwaige Stromkosten, Kosten der Reinigung und Wartung.
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und für Reinigung und Wartung zu sorgen.
§ 2.3 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet dem Vermieter für Schaden, die durch ihn, beim Transport oder die in seinem Betrieb tätigen Personen, Besucher oder mit seiner Zustimmung mit der Mietsache in Berührung kommende Personen schuldhaft verursacht werden.
Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass der einzelne Schaden allein auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen, also von ihm nicht zu vertreten ist.
Bei Schäden an der Mietsache, die regelmäßig nicht allein durch die normale vertragsgemäße Abnutzung entstehen, trifft den Mieter die Beweislast dafür, dass die Verschlechterung der Mietsache nicht von ihm verursacht und verschuldet worden ist, wenn die Herkunft der Schadensursache aus dem seiner unmittelbaren Einflussnahme, Herrschaft und Obhut unterliegenden Bereich in Betracht kommt.
Schäden an der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Er ist verpflichtet, dem Vermieter umfassend Auskunft über Ursache und Verursacher des Schadens zu geben.
Bei Unfällen oder Diebstahl hat der Mieter die Polizei einzuschalten und ggfls. Anzeige zu erstatten. Der Mieter hat dies dem Vermieter nachzuweisen und dem Vermieter sämtliche Unterlagen auszuhändigen und Informationen zu erteilen, die er in diesem Zusammenhang erlangt.
Bei Beschädigung oder Diebstahl hat der Mieter alles zu tun, den Verursacher namhaft zu machen.
Er haftet für Schäden, die durch Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen. Sofern der Vermieter infolge der Unterlassung nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Mieter weder eine Mietminderung geltend machen noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder das Mietverhältnis fristlos kündigen.
§ 2.4 Haftung des Vermieters
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.
Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten (sog. Kern- bzw. Kardinalspflichten, d.h. wesentlicher vertragliche Pflichten, welche die vertragsgemäße Durchführung ermöglichen und auf deren Erfüllung der Mieter vertraut).
Dieser Haftungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Haftungsausschluss greift ferner nicht ein, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Der Haftungsausschluss greift des Weiteren nicht ein bei Schäden, für die der Vermieter eine Versicherung abgeschlossen hat.
Soweit sich die Vertragspflicht auf Mängel erstreckt, welche bei Vertragsschluss bzw. Übergabe der Mietsache bestanden, haftet der Vermieter unbeschadet der vorherigen Sätze nicht für leichte Fahrlässigkeit.
§ 2.5 Transport
Der Vermieter transportiert die Mietsachen mit einem Transportwagen bis zu einem vereinbarten befahrbaren Platz, wo die Mietsache dem Mieter übergeben wird.
Ein fachgerechter Transport vom Transportwagen des Vermieters bis zum Einsatzort des Mieters, ist der Mieter verantwortlich.
§ 2.6 Stornierung von Auftragsbestätigungen
Ein bestätigter Auftrag kann vom Kunden jederzeit storniert werden.
Im Falle einer Stornierung behalten wir uns vor, eine pauschale Verwaltungsgebühr zu erheben. Diese ist gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Stornierung vor dem vereinbarten Leistungstermin:
bis 14 Kalendertage vor dem Termin: 10 % der vereinbarten Auftragssumme
bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 20 % der vereinbarten Auftragssumme
weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin: 30 % der vereinbarten Auftragssumme
§ 2.6.1
Dem Kunden bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die pauschale Bearbeitungsgebühr.
§ 2.6.2
Die Verwaltungsgebühr wird mit Zugang der Stornierung fällig und ist innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
§ 2.6.3
Die vorstehenden Regelungen gelten ausschließlich für Dienstleistungsverträge mit unserer Kaya Barista UG (haftungsbeschränkt).
§ 2.7 Beendigung des Mietverhältnisses
Die Mietsache ist dem Vermieter spätestens am letzten Tag sorgfältig gereinigt und mit sämtlichem Zubehör zu übergeben.
Der Mieter hat Schäden, deren Entstehung er zu vertreten hat, zu beseitigen.
Hat der Mieter die Mietsache verändert, hat er die Mietsache mit Rückgabe in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
§ 2.8 Untervermietung
Zur Untervermietung oder sonstigen ganzen oder teilweisen Überlassung der vermieteten Sache an Dritte bedarf der Mieter der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Der Vermieter kann die Erlaubnis zur Untervermietung ohne Grund versagen oder jederzeit widerrufen und sie von der Vereinbarung ·eines Untermietzuschlages abhängig machen.
Für den Fall der Untervermietung tritt der Mieter bereits heute den Anspruch gegen seinen Untermieter in Höhe der jeweils offenen Miete gemäß diesem Vertrag zur Sicherheit an den dies annehmenden Vermieter ab.
Der Vermieter ist nur berechtigt den Untermieter direkt in Anspruch zu nehmen, wenn und soweit der Mieter mit seinen Mietzahlungen in Rückstand gerät.
Bei jeglicher Gebrauchsüberlassung an Dritte haftet der Mieter für alle Schäden, die der Nutzer, dem der Gebrauch des Mietgegenstandes überlassen wurde, verursacht.
Den Mieter trifft die Beweislast, dass ein im Bereich des Mietgegenstandes eingetretener Schaden weder von ihm noch von Dritten, denen er den Mietgegenstand zum Gebrauch überlassen hat, verursacht wurde.
§ 2.9 Schriftform, salvatorische Klausel
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich solcher über die vorzeitige Beendigung desselben bedürfen der Textform.
Auch die Aufhebung des Textformerfordernisses bedarf der Textform.
Sollte irgendeine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Aktualisiert am 20.11.2025
